Vertragliche Vereinbarungen zwischen Mayke Schütze und dem Reitschüler/Pferdebesitzer
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Durchführung der Lehreinheit
§ 3 Haftung
§ 4 Gültigkeit und Absage der Lehreinheit
§ 5 Kosten, Fahrtkosten und Bezahlung der Einheit
§ 6 Dauer der Einheit
§ 7 Salvatorische Klausel
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen Mayke Schütze (nachfolgend Reitlehrer genannt) und dem Pferdeeigentümer oder -besitzer oder Reiter bzw. Reitbeteiligung des Pferdes (nachfolgend allesamt Kunde genannt) abgeschlossenen schriftliche und mündliche Verträge über die Erteilung von Reitunterricht, die Durchführung von Reitkursen und Seminaren sowie über den Beritt von Pferden. Mit der mündlichen oder schriftlichen (incl. technischer Nachrichtendienste) Anmeldung zum Unterricht oder Beritt erkennt der Kunde die AGB‘s von Mayke Schütze an.
Mayke Schütze wird während der entsprechenden Dienstleistung (nachfolgend Einheit genannt) als Reitlehrerin/Bereiterin/Kursleiterin oder Seminarleiterin nicht Tierhüterin oder Tierhalterin. Eine Lehreinheit kann z.B. eine Reitstunde, Berittstunde, Stunde einer Reitkarte, „Problempferde“-Coaching oder Tierkommunikation etc. sein.
§ 2 Durchführung der Lehreinheit
Der Reitunterricht/Beritt findet ausschließlich auf dem Pferd des Kunden auf der von ihm benannten Reitanlage bzw. der Reitanlage mit den von Mayke Schütze oder von Dritten zu Verfügung gestellten Berittboxen statt.
Der Kunde trägt dafür Sorge, dass sein Pferd zu Beginn der Stunde geputzt und in artgerechter Weise getrenst und gesattelt, oder nach Absprache für Longe oder Arbeit an der Hand ausgerüstet ist.
§ 3 Haftung
1. Ist der Kunde nicht Eigentümer des Pferdes so hat der Kunde selbst einen Vertrag mit dem Eigentümer des Pferdes zu schließen.
2. Der Kunde hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass sein Pferd, dessen Reiter und er über ausreichend Versicherungsschutz verfügen. Für Schäden, die vom Ausbildungs-/behandelten/gerittenen Pferd verursacht wurden, haftet ausschließlich der Kunde. Er ist dafür verantwortlich, dass eine, sämtliche Fälle der Tierhalterhaftung und sonstige Risiken abdeckende, Haftpflichtversicherung für das Pferd besteht.
3. Alle Reiter müssen während des Unterrichts eine Reitkappe nach gültiger Euronorm und Reitstiefel tragen. Alternatives Schuhwerk: Feste Schuhe/Stiefelletten mit wenig Profil und Absatz, die mindestens bis zum Fußknöchels reichen sowie Chaps.
4. Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus ihrer Aufsichts-, Sorgfalts- und Haftpflicht entlassen.
5. Reitet der erwachsene Reitschüler ohne Reithelm geschieht dies ausdrücklich auf eigene Gefahr, der Reitlehrer haftet nicht für daraus resultierende Schäden/Personenschäden.
6. Die Teilnahme am Reitunterricht erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
7. Der Umgang mit, und das Reiten von Pferden weisen ein erhöhtes Risiko auf, dessen sich bei Ausübung des Reitsports bzw. beim Umgang mit dem Pferd die Kunden bzw. deren Erziehungs-/Sorgeberechtigten bewusst sind.
8. Der Kunde bestätigt, insofern er das Pferd für die Einheiten auf der benannten Reitanlage einstellt, dass das Pferd frei von ansteckenden Krankheiten ist, aus einem gesunden Bestand kommt und regelmäßig entwurmt ist. Dem Reitlehrer sind Allergien oder ähnliches vor Übergabe des Pferdes mittzuteilen.
9. Der Reitlehrer weist darauf hin, dass er für Unfälle und Schäden die im Zusammenhang mit der ausgeübten Einheit mit dem Pferd, seiner Ausrüstung etc. oder deren Vor-/ Nachbereitung etc. geschehen, als auch für Verletzungen, Minderwert oder gar Tod des Ausbildungspferdes - gleich welcher Ursache, eine Haftung nur insoweit übernimmt, als hierfür Versicherungsschutz besteht bzw. der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Reitlehrers beruht. Auch für eventuelle Schäden, die durch die Ausbildung, das Training oder den Transport des Pferdes entstehen, ist der Reitlehrer nicht haftpflichtig. Die maximal vom Reitlehrer versicherte Summe für Schäden am Pferd beträgt 10.000€. Der Reitlehrer kann für etwaige daraus entstehende Schäden und Folgen die den Wert von 10.000€ des Pferdes übersteigen, nicht haftbar gemacht werden, diese Mehrkosten müssen vom Eigentümer/Besitzer selbst getragen werden.
​
§ 4 Gültigkeit und Absage der Lehreinheit:
​
a) Das Verfallsdatum einer Reitkarte wird nach Bezahlung auf dieser vermerkt.
b) Die mit dem Reitlehrer vereinbarte Einheit muss mind. 48 Stunden vorher abgesagt werden, ansonsten wird die Einheit berechnet bzw. in Zahlung gestellt. Dies gilt auch dann, wenn der Termin wegen Unbenutzbarkeit der Reitanlage abgesagt wird und dies nicht mind. 48 Stunden vorher geschieht.
c) Wird die Einheit nicht abgesagt, der Reitlehrer ist vor Ort und der Kunde erscheint nicht, wird ebenfalls eine Einheit berechnet und die Anfahrtskosten in Rechnung gestellt.
d) Frühzeitig (mind. 24 Stunden vorher) abgesagte Einheiten können (bei Reitkarten bis zum jeweiligen Verfallsdatum/Beritt bis zum Ende der vereinbarten Beritt-Laufzeit) nachgeholt werden.
e) Wird die Option der Einheiten-Nachholung, bei Reitkarten bis zum Verfallsdatum, bei Beritt bis zum Ende der vereinbarten Beritt-Laufzeit, nicht wahrgenommen, verfällt der Anspruch auf die Einheit rückstandslos (Wahrnehmung sowie Auszahlung der Einheit).
f) Für mehrere versäumte/nicht wahrgenommene Einheiten einer Reitkarte/vereinbartem Beritt kann eine kurzfristige Wahrnehmung aller versäumten Einheiten innerhalb kürzester Zeit vor dem Verfallsdatum der Reitkarte/Ende der Beritt-Laufzeit nicht gewährleistet werden. Der Anspruch auf die Einheit verfällt dann rückstandslos (Wahrnehmung sowie Auszahlung der Einheit).
(Beispiel: Wenn das Verfallsdatum der Reitkarte in einer Woche erreicht ist und der Kunde mehrere offene Einheiten hat, die er nicht nachgeholt hat, kann nicht garantiert werden, dass es möglich ist innerhalb dieser kurzen Zeit alle Einheiten bis zum Verfallsdatum nachzuholen. Gegebenenfalls verfallen die Einheiten rückstandslos.)
a) Einheiten die auf Grund höherer Gewalt (Höhere Gewalt = z.B. Unwetter mit Blitz und Donner nicht stattfinden können entfallen und ein neuer Termin für die Einheit wird vereinbart. Regen/-wetter und Schneien sind keine höhere Gewalt. Die entsprechende Stunde muss bei Regen/-wetter oder Schneien also ebenfalls 24 Stunden vorher abgesagt werden.
b) Wird ein Beritt vorzeitig vom Kunden beendet, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung etwaiger im Voraus bezahlter Gebühren. Kann ein Beritt wegen Krankheit des Pferdes nicht vollständig ausgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Erstattung der bezahlten Gebühr.
c) Muss der Reitlehrer eine Einheit der Reitkarte absagen, besteht Anspruch auf einen neuen Termin (auch wenn das Verfallsdatum der Reitkarte fällig ist/war, oder das Ende der Beritt-Laufzeit erreicht ist/war). Kann der Reitlehrer die Terminwünsche des Kunden nicht annehmen, kann nach Ermessen des Reitlehrers das bereits bezahlte Entgelt der entsprechenden vom Reitlehrer abgesagten Einheit zurückerstattet werden.
§ 5 Kosten, Fahrtkosten und Bezahlung der Einheit
​
Preis auf Anfrage abhängig von Teilnehmerzahlen und Lage des Reitstalles, und ggfs. interessierter Reiter an einem Stall oder notwendiger Assistenten/innen.
​
1. Kosten:
1.1. Reitunterricht /Beritt:
-
Preise auf Anfrage für eine Einheit Reitunterricht oder Beritt, wenn der Besitzer das Pferd selbstständig sattelt etc., ggfs. zzgl. Fahrtkosten.
-
Preise auf Anfrage für eine Einheit Beritt, wenn das Pferd vom Reitlehrer gesattelt wird, ggfs. zzgl. Fahrtkosten.
1.2. Springunterricht ab 2 Personen:
-
ab 2 Personen: Preise auf Anfrage pro Person, ggfs. zzgl. Fahrtkosten anteilig.
1.3. „Problempferde“- Coaching/Jungpferde-Coaching:
-
Preise auf Anfrage für eine Einheit, ggfs. zzgl. Mehrkosten, falls Assistent/in notwendig ist, ggfs. zzgl. Fahrtkosten.
​
1.4. Seminare/Lehrgänge:
Die entsprechenden Kosten sind dem Anmeldebogen zu entnehmen.
2. Fahrtkosten:
• Die entsprechenden Kosten sind abhängig von der Entfernung und werden dem Reitschüler/Pferdebesitzer vorab mitgeteilt.
3. Bezahlung:
a.) Das Entgelt für die Einheit zzgl. der Fahrkosten sind mittels Überweisung vor oder unmittelbar nach einer jeden einzelnen Einheit in bar zur Zahlung fällig.
b.) Bei vereinbarten Berittverträgen oder Reitkarten ist das Entgelt ggfs. zzgl. Fahrtkosten für die komplette Laufzeit im Voraus per Überweisung oder bar zu bezahlen.
§ 6 Dauer der Einheit:
Eine Einheit hat keine geregelte Zeitangabe, dauert bei Reitunterricht und Beritt in der Regel aber ca. 45 min. Die exakte Länge einer Einheit richtet sich nach der gegebenen Situation um individuell auf Reiter/Pferd eingehen zu können. Die Dauer des Springunterrichts variiert abhängig von der Teilnehmerzahl.
§ 7 Salvatorische Klausel
​
Sollten Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes nicht, nicht mehr oder nicht vollständig der geltenden Rechtslage entsprechen, werden die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon nicht beeinträchtigt.